1. Garantieumfang
1.1 Zulassungsgebiet
Die Garantiezusage gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die in Deutschland,
Österreich oder der Schweiz zugelassen sind.
1.2 Komponenten und Teile
Sie deckt alle Schäden an den im Folgenden genannten Komponenten und
Teilen ab, die nachweislich und ausschließlich durch die Verwendung der
PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro entstanden sind.
• Turbolader
• Motor-Innenteile, sofern mit Ölkreislauf in Verbindung stehend (außer der
im Getriebe integrierten Kupplung und Kupplungsteile)
• Kolben
• Kurbelgehäuse
• Kurbelwelle
• Kurbelwellenrad
• Motorblock
• Motorventile
• Nockenwelle
• Nockenwellenrad
• Ölwanne
• Pleuelstangen
• Pleuel
• Ventile
• Ventilführungen
• Zylinderbuchsen
• Zylinderkopf
• Ansaugkrümmer
• Antriebswellen
• Kardanwelle
• Kardanwellenlager
2. Garantielaufzeit
Die Garantielaufzeit beginnt mit Übergabe der PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro
an den Kunden und gilt für 12 (zwölf) Monate bei einer PowerBox Ultra, 24 (vier
undzwanzig) Monate bei einer PowerBox Nitro und bis zu einer Gesamtlaufleistung
des Fahrzeugs von 100.000 Kilometern.
3. Garantievoraussetzungen
Die Garantiezusage gilt nur unter der Voraussetzung, dass
3.1 das der PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro beigelegte Garantieformular innerhalb
von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro
vollständig ausgefüllt, mit allen wichtigen Anlagen (Serviceheft und
Fahrzeugschein (siehe Garantieformular)) und mit Datum versehen
an CPA zurückgesandt wird,
3.2 die Erstzulassung des Fahrzeugs bei Übergabe der PowerBox Ultra oder PowerBox
Nitro an den Kunden nicht länger als 5 (fünf) Jahre zurückliegt,
3.3 das Fahrzeug nicht zumindest teilweise gewerblich genutzt wird,
3.4 das Fahrzeug bzw. der Motor vor Einbau in einem unbeschädigten Zustand war und
3.5 neben dem Chiptuning durch CPA-Produkte keine weiteren Veränderungen
(vor allem leistungssteigernde oder abgasverändernde Maßnahmen jeglicher
Art) an Motor, Getriebe, Antriebsstrang und/oder den Steuerungs- und Computersystemen des Fahrzeugs vorgenommen wurden.
4. Garantieausschlüsse
Kein Garantieanspruch besteht für Schäden,
4.1 welche auf Verschleiß des Fahrzeugs beruhen,
4.2 welche darauf beruhen, dass die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Serviceund Wartungsarbeiten nicht turnusmäßig bei der jeweiligen Vertragswerkstatt des
Herstellers durchgeführt wurden,
4.3 die dadurch entstehen, dass die zulässige Anhängelast oder das zulässige
Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschritten wurde oder
4.4 die an Fahrzeugen entstehen, welche im Motorsport oder bei Fahrtveranstaltungen
mit Wettbewerbscharakter oder dazugehörigen Übungsfahrten eingesetzt werden
oder wurden.
5. Erlöschen des Garantieanspruchs
5.1 Die Verwendung von vom Fahrzeughersteller nicht freigegebenen
Kraftstoffarten und Motorölen führt zum Erlöschen des Garantieanspruchs. Bei
Fahrzeugen mit Ottomotoren erlischt der Garantieanspruch, wenn diese nicht
ausnahmslos mit Kraftstoff mit mindestens 98 Oktan betrieben wurden.
5.2 Die Garantie ist nicht auf andere Fahrzeughalter übertragbar und erlischt bei
Einbau der PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro in ein anderes als das
in der Garantiekarte eingetragene Fahrzeug.
5.3 Die Garantie erlischt, wenn die PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro mit einer höheren
Einstellung als der Standardeinstellung (siehe Installationsanleitung „Mehrleistung
einstellen“) betrieben wird oder wurde.
5.4 Der Garantieanspruch kann außerdem erlöschen, wenn der Kunde nicht die in Ziff. 7
beschriebene Vorgehensweise im Garantiefall beachtet.
5.5 Die Garantie erlischt für Schäden, welche durch ein Unfallereignis, d.h. ein
plötzliches, unmittelbar von außen her mit mechanischer Kraft einwirkendes Ereignis,
sowie durch Unfall im Straßenverkehr, d.h. ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr,
in welchem sich ein verkehrstypisches Schadensrisiko realisiert hat, verursacht
werden.
5.6 Die Garantie erlischt für Schäden, die durch eigenes Verschulden des
Garantienehmers oder von Dritten zustande kommen, vor allem durch
unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs oder der PowerBox oder durch mutwillige
Handlungen entstanden sind.
5.7 Der Garantieanspruch ist ausgeschlossen, wenn die PowerBox in ein Fahrzeugtyp
eingebaut wird, für den die PowerBox nicht vom Garantiegeber ausgeliefert wurde.