Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Kostenlose Motorgarantie für die PowerBox Ultra und PowerBox Nitro

2 Jahre Motorgarantie

Beim Kauf einer PowerBox Nitro erhalten Sie eine 2 jährige Motorgarantie

Turbolader inklusive

Sicher unterwegs, ab jetzt mit kostenloser Motorgarantie inkl. Turbolader!

keine Selbstbeteiligung

Die Motorgarantie enthält bis zur Höchstsumme von 5.000,- € keinerlei Selbstbeteiligung

Garantie direkt bei CPA

Die Motorgarantie wird Ihnen direkt von CPA gewährt (kein Drittanbieter)

Sicher unterwegs

ab jetzt mit kostenloser Motorgarantie inkl. Turbolader!

Um Ihnen als Kunden ein sicheres Gefühl zu vermitteln bieten wir als Hersteller für Zusatzsteuergeräte eine kostenlose Motorgarantie gleich mit an!

Garantiebedingungen

Motorgarantie für die CPA PowerBox Ultra und PowerBox Nitro

Die CPA Performance GmbH,
Eisenbahnstraße 20,
73235 Weilheim a. d. T.
(nachfolgend CPA genannt) übernimmt gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ausschließlich für die Produkte PowerBox Ultra und PowerBox Nitro folgende Motorgarantie:

1. Garantieumfang
1.1 Zulassungsgebiet
Die Garantiezusage gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die in Deutschland,
Österreich oder der Schweiz zugelassen sind.
1.2 Komponenten und Teile
Sie deckt alle Schäden an den im Folgenden genannten Komponenten und
Teilen ab, die nachweislich und ausschließlich durch die Verwendung der
PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro entstanden sind.

• Turbolader
• Motor-Innenteile, sofern mit Ölkreislauf in Verbindung stehend (außer der
 im Getriebe integrierten Kupplung und Kupplungsteile)
• Kolben
• Kurbelgehäuse
• Kurbelwelle
• Kurbelwellenrad
• Motorblock
• Motorventile
• Nockenwelle
• Nockenwellenrad
• Ölwanne
• Pleuelstangen
• Pleuel
• Ventile
• Ventilführungen
• Zylinderbuchsen
• Zylinderkopf
• Ansaugkrümmer
• Antriebswellen
• Kardanwelle
• Kardanwellenlager

2. Garantielaufzeit
Die Garantielaufzeit beginnt mit Übergabe der PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro
an den Kunden und gilt für 12 (zwölf) Monate bei einer PowerBox Ultra, 24 (vier
undzwanzig) Monate bei einer PowerBox Nitro und bis zu einer Gesamtlaufleistung
des Fahrzeugs von 100.000 Kilometern.

3. Garantievoraussetzungen
Die Garantiezusage gilt nur unter der Voraussetzung, dass
3.1 das der PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro beigelegte Garantieformular innerhalb
von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro
vollständig ausgefüllt, mit allen wichtigen Anlagen (Serviceheft und
Fahrzeugschein (siehe Garantieformular)) und mit Datum versehen
an CPA zurückgesandt wird,
3.2 die Erstzulassung des Fahrzeugs bei Übergabe der PowerBox Ultra oder PowerBox
Nitro an den Kunden nicht länger als 5 (fünf) Jahre zurückliegt,
3.3 das Fahrzeug nicht zumindest teilweise gewerblich genutzt wird,
3.4 das Fahrzeug bzw. der Motor vor Einbau in einem unbeschädigten Zustand war und
3.5 neben dem Chiptuning durch CPA-Produkte keine weiteren Veränderungen
(vor allem leistungssteigernde oder abgasverändernde Maßnahmen jeglicher
Art) an Motor, Getriebe, Antriebsstrang und/oder den Steuerungs- und Computersystemen des Fahrzeugs vorgenommen wurden.

4. Garantieausschlüsse
Kein Garantieanspruch besteht für Schäden,
4.1 welche auf Verschleiß des Fahrzeugs beruhen,
4.2 welche darauf beruhen, dass die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Serviceund Wartungsarbeiten nicht turnusmäßig bei der jeweiligen Vertragswerkstatt des
Herstellers durchgeführt wurden,
4.3 die dadurch entstehen, dass die zulässige Anhängelast oder das zulässige
Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschritten wurde oder
4.4 die an Fahrzeugen entstehen, welche im Motorsport oder bei Fahrtveranstaltungen
mit Wettbewerbscharakter oder dazugehörigen Übungsfahrten eingesetzt werden
oder wurden.

5. Erlöschen des Garantieanspruchs
5.1 Die Verwendung von vom Fahrzeughersteller nicht freigegebenen
Kraftstoffarten und Motorölen führt zum Erlöschen des Garantieanspruchs. Bei
Fahrzeugen mit Ottomotoren erlischt der Garantieanspruch, wenn diese nicht
ausnahmslos mit Kraftstoff mit mindestens 98 Oktan betrieben wurden.
5.2 Die Garantie ist nicht auf andere Fahrzeughalter übertragbar und erlischt bei
Einbau der PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro in ein anderes als das
in der Garantiekarte eingetragene Fahrzeug.
5.3 Die Garantie erlischt, wenn die PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro mit einer höheren
Einstellung als der Standardeinstellung (siehe Installationsanleitung „Mehrleistung
einstellen“) betrieben wird oder wurde.
5.4 Der Garantieanspruch kann außerdem erlöschen, wenn der Kunde nicht die in Ziff. 7
beschriebene Vorgehensweise im Garantiefall beachtet.
5.5 Die Garantie erlischt für Schäden, welche durch ein Unfallereignis, d.h. ein
plötzliches, unmittelbar von außen her mit mechanischer Kraft einwirkendes Ereignis,
sowie durch Unfall im Straßenverkehr, d.h. ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr,
in welchem sich ein verkehrstypisches Schadensrisiko realisiert hat, verursacht
werden.
5.6 Die Garantie erlischt für Schäden, die durch eigenes Verschulden des
Garantienehmers oder von Dritten zustande kommen, vor allem durch
unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs oder der PowerBox oder durch mutwillige
Handlungen entstanden sind.
5.7 Der Garantieanspruch ist ausgeschlossen, wenn die PowerBox in ein Fahrzeugtyp
eingebaut wird, für den die PowerBox nicht vom Garantiegeber ausgeliefert wurde.

6. Anzeige des Garantiefalls
6.1 Vom Garantiefall, d.h. Eintritt des Schadens an den von dieser Garantie umfassten
Fahrzeugkomponenten und Teilen (siehe Ziff. 1.2) innerhalb der Garantielaufzeit, ist
CPA unverzüglich zu informieren. Die schriftliche Anzeige des Garantiefalls ist an
folgende Adresse zu senden:

CPA Performance GmbH,
Eisenbahnstraße 20,
73235 Weilheim a. d. T.

6.2 Mit der schriftlichen Anzeige des Garantiefalls sind folgende Unterlagen und
Informtionen vorzulegen bzw. bereitzustellen:
6.2.1 Kaufbeleg für die PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro
6.2.2 Seriennummer der PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro
6.2.3 Original-Serviceheft des Fahrzeugherstellers oder vergleichbare Unterlagen, aus
denen die Einhaltung der vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen
Service-/Wartungsintervalle ersichtlich ist
6.2.4 Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)
6.2.5 Aktueller Kilometerstand
6.2.6 Anschaffungsbeleg für das Fahrzeug (Kaufvertrag/Kaufrechnung in Kopie)
6.2.7 Einbaubestätigung bestehend aus: Detailbilder aller Steckverbindungen im
eingebauten Zustand und einem weiteren Bild des Motorraums, inklusiv der
angeschlossenen PowerBox

7. Vorgehensweise im Garantiefall
7.1 Vor Reparaturbeginn, Schadensprüfung oder sonstigen Arbeiten am Fahrzeug sind
zwingend die Anweisungen von CPA einzuholen und diesen Folge zu leisten.
7.2 Den Beauftragten von CPA ist die Untersuchung des Motorschadens zu gestatten und
sämtliche zur Feststellung des Schadens erforderlichen Informationen und Auskünfte
zu erteilen.
7.3 Wird gegen eine dieser Bedingungen verstoßen, erlischt der Garantieanspruch.

8. Leistungen im Garantiefall und gesetzliche Gewährleistung
8.1 CPA übernimmt die zur Wiederherstellung erforderlichen und tatsächlich
entstandenen, durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesenen Reparaturkosten für
die von dieser Garantie erfassten Motorkomponenten und -teile bis zu
einem Höchstbetrag von 5.000,- Euro je Schadensfall.
8.2 Die gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsansprüche des Verbrauchers
gegenüber CPA hinsichtlich der PowerBox werden durch diese Motorgarantie nicht
eingeschränkt.

9. Schlussbestimmungen, Hinweise und Annahmen
9.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sämtliche Nebenabreden bedürfen
der Schriftform.
9.2 Die PowerBox Ultra oder PowerBox Nitro wurde ausdrücklich auf Wunsch des Kunden
eingebaut.
9.3 Bei Einbau einer PowerBox erlischt im Regelfall der Garantieanspruch dem
Fahrzeughersteller gegenüber.
9.4 Durch das Installieren bzw. Nutzen der PowerBox im öffentlichen Straßenverkehr
erlischt im Regelfall die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Bei Verwendung
im Straßenverkehr muss unbedingt vor Installation eine Abnahme durch eine amtlich
anerkannte Prüfeinrichtung im Sinne von § 19 StVZO durchgeführt und äquivalent
§ 22 StVZO bestätigt werden.
9.5 Im Regelfall verliert der Fahrzeughalter nach Einbau der PowerBox den
Versicherungsschutz. Es wird daher dringend empfohlen, das Tuning unbedingt
vor Installation oder Nutzung der Versicherung mitzuteilen und sich den Fortbestand
des Versicherungsschutzes schriftlich von der Versicherung bestätigen zu lassen.

10. Anwendbares Recht
Die Gewährung der Motorgarantie unterliegt der Geltung des deutschen Rechts.

Sie haben noch Fragen?

GRÜNDE, DIE FÜR CPA SPRECHEN.